Ambulante Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Helmstedt: Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31), Erziehungsbeistandschaft (§ 30), Schulbegleitung (§ 35a) und Frühe Hilfen. Wir arbeiten dort, wo das Leben stattfindet: in Ihrem Zuhause, auf Augenhöhe, mit Respekt für Ihre Ressourcen.
„Jede Familie trägt Ressourcen in sich. Wir helfen, sie zu entfalten."
„Jede Familie trägt Ressourcen in sich. Wir helfen, sie zu entfalten."
Ob im Auftrag des Jugendamts oder auf eigenen Wunsch, wir begleiten Familien mit Professionalität und echtem Interesse an Ihrer Situation.
Intensive, aufsuchende Unterstützung für Familien in herausfordernden Lebenssituationen. Wir kommen zu Ihnen und begleiten langfristig im Alltag.
JugendamtsauftragGezielte Unterstützung für Kinder und Jugendliche bei Entwicklungsaufgaben, Schule und sozialen Beziehungen. Ziel ist ein Zuwachs an Eigenständigkeit.
JugendamtsauftragProfessionelle Einzelbegleitung von Kindern und Jugendlichen mit Inklusionsbedarf im Schulalltag. Stabilität und gesellschaftliche Teilhabe im Fokus.
EingliederungshilfeFür Familien, die proaktiv professionelle Begleitung wünschen, ohne Jugendamt und ohne Warteliste. Erziehungsberatung, Elterncoaching und systemische Familientherapie auf Honorarbasis.
Ohne Jugendamt · DiskretSchnelle Unterstützung in akuten Krisensituationen. Wir sichern das Kindeswohl und stabilisieren Familiensysteme direkt vor Ort.
JugendamtsauftragFrühzeitige Unterstützung für junge Familien und Eltern in Belastungssituationen. Wir handeln lieber vorbeugend als reaktiv.
Frühe HilfenDie Custodia Julia gUG ist ein gemeinnütziger Träger der freien Jugendhilfe im Landkreis Helmstedt. Unser Ziel ist es, ambulante Jugendhilfe moderner und menschlicher zu gestalten.
Wir begegnen jeder Familie mit bedingungslosem Respekt, unabhängig von ihrer Lebenssituation.
Wir suchen aktiv nach Stärken. Lösungen wachsen aus dem, was bereits funktioniert.
Der Schutz der Kinder ist unser zentrales und nicht verhandelbares Handlungskriterium.
Kaufmännische Leitung und strategischer Aufbau der Custodia Julia gUG. Ihr Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen.
Für die Umsetzung unserer Leistungen arbeiten wir mit einem erfahrenen Team aus qualifizierten Fachkräften und einem breiten interdisziplinären Netzwerk zusammen.
Kein Formularberg, kein Dschungel. Wir machen es einfach.
Sie melden sich per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
Kostenlos und unverbindlich. Wir lernen uns kennen und klären gemeinsam, welche Unterstützung passt.
Gemeinsam entwickeln wir transparent und auf Augenhöhe einen konkreten Plan mit klaren Zielen.
Wir kommen zu Ihnen. Regelmäßig und verlässlich, bis Sie uns nicht mehr brauchen.
Wir verstehen uns als kooperativer Partner der öffentlichen Jugendhilfe und stehen für klare Strukturen, kurze Wege und nachvollziehbare Qualität.
Wir übernehmen ambulante Hilfen zur Erziehung im Landkreis Helmstedt. Dabei arbeiten wir fachlich fundiert, dokumentieren verlässlich und stimmen uns eng mit den fallführenden Fachkräften ab.
Sie begleiten ein Kind oder eine Familie, die zusätzliche Unterstützung braucht? Wir beraten Sie gern unkompliziert und vertraulich zu passenden Hilfeformen und zum Weg über das Jugendamt.
Wir bauen ein Team auf, das ambulante Jugendhilfe moderner denkt. Wenn Sie mit Haltung, Herz und Fachlichkeit arbeiten möchten, freuen wir uns auf Sie, ob aus der Sozialpädagogik, der Erziehung, der Heilerziehungspflege oder der Schulbegleitung.
Digitale Dokumentation statt Zettelwirtschaft, klare Prozesse und E-Dienstfahrzeuge für Ihre Wege zu den Familien.
Enge fachliche Begleitung durch die Leitung, kollegiale Beratung und Raum für Ihre fachliche Weiterentwicklung.
Flache Hierarchien in einem jungen Träger: Ihre Ideen prägen vom ersten Tag an mit, wie wir arbeiten.
Die wichtigsten Antworten vorab. Alles Weitere klären wir gern persönlich.
Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII, etwa die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31), die Erziehungsbeistandschaft (§ 30) oder die Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe (§ 35a), werden vom Jugendamt bewilligt und getragen. Für Sie als Familie entstehen dadurch keine Kosten. Lediglich unsere private Familienberatung und das Elterncoaching außerhalb eines Jugendamtsauftrags erbringen wir auf Honorarbasis; die Konditionen besprechen wir vorab transparent mit Ihnen.
Nein, Sie können sich jederzeit zuerst direkt an uns wenden. Rechtlich ist es so, dass Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII von den Personensorgeberechtigten beim Jugendamt beantragt werden und dort über die passende Hilfeform entschieden wird. Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir gemeinsam mit Ihnen ein, welche Unterstützung sinnvoll sein könnte, und begleiten Sie auf Wunsch bei der Kontaktaufnahme zum zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst. Diesen Weg müssen Sie nicht allein gehen.
Grundlage jeder Hilfe ist der Hilfeplan nach § 36 SGB VIII, den das Jugendamt gemeinsam mit Ihnen und uns erstellt. Darin werden konkrete, überprüfbare Ziele und ein zeitlicher Rahmen vereinbart. Anschließend begleiten wir Sie aufsuchend in Ihrem Alltag: bei der Familie zu Hause, im Umfeld des jungen Menschen oder in der Schule. In regelmäßigen Hilfeplangesprächen überprüfen alle Beteiligten gemeinsam, ob die Ziele erreicht werden, und passen die Hilfe bei Bedarf an.
Auf Ihre Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch melden wir uns innerhalb von 24 Stunden. Ein Erstgespräch vereinbaren wir zeitnah. In akuten Krisensituationen, in denen schnelles Handeln erforderlich ist, reagieren wir so kurzfristig wie möglich.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Sie schildern uns Ihre Situation und das, was Sie beschäftigt; wir hören zu und zeigen mögliche Wege der Unterstützung auf. Es entsteht daraus keine Verpflichtung. Sie entscheiden anschließend selbst, ob und wie Sie weitergehen möchten. Uns ist wichtig, dass Sie sich von Beginn an ernst genommen und auf Augenhöhe begegnet fühlen.
Unsere Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht, und wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der DSGVO. Was wir gegenüber dem Jugendamt dokumentieren, besprechen wir transparent mit Ihnen. Verdeckte Bewertungen gibt es bei uns nicht. Eine Ausnahme besteht allein beim gesetzlichen Schutzauftrag: Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sind wir nach § 8a SGB VIII verpflichtet zu handeln. Auch in einem solchen Fall binden wir Sie, soweit der Schutz des Kindes dies zulässt, offen und frühzeitig ein.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist für uns nicht verhandelbar. Bestehen gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung, nehmen wir eine strukturierte Gefährdungseinschätzung nach dem Vier-Augen-Prinzip vor und ziehen dabei verpflichtend eine insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) hinzu. Unser Ziel ist immer, gemeinsam mit Ihnen Schutz und Stabilität herzustellen. Zugleich handeln wir konsequent, transparent und in enger Abstimmung mit dem Jugendamt, wenn das Wohl eines Kindes es erfordert.
Hilfe zur Erziehung ist zeitlich befristet und zielorientiert. Von Beginn an arbeiten wir auf Ablösung hin: Unser Anspruch ist es, Ihre eigenen Stärken und Ressourcen so zu aktivieren, dass Sie unsere Unterstützung eines Tages nicht mehr benötigen. Der konkrete Umfang und die Dauer richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf und werden im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbart und regelmäßig überprüft.
Sie werden von qualifizierten pädagogischen Fachkräften begleitet, die den Anforderungen des Fachkräftegebots nach § 72 SGB VIII entsprechen. Dazu zählen unter anderem staatlich anerkannte Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen, Erzieher:innen sowie Heilerziehungspfleger:innen. Die fachliche Leitung liegt bei einer staatlich anerkannten Sozialarbeiterin (B.A.). Für Fragen des Kinderschutzes steht eine insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) zur Verfügung. Unser Team arbeitet nach aktuellen fachlichen Standards, systemisch und ressourcenorientiert.
Wir arbeiten ausschließlich aufsuchend im Landkreis Helmstedt und in angrenzenden Regionen. Unsere Fachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause und in Ihren Alltag. Ob Ihr Wohnort in unserem Einzugsgebiet liegt, klären wir gern kurz mit Ihnen am Telefon.
Das erste Gespräch ist immer kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Alle Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.